Themen

Hier finden Sie Antworten auf organisatorische Fragen sowie Hinweise zu unterstützenden Angeboten rund um den Schulalltag.

Absenzen

Allgemein
Die Eltern sind verpflichtet ihr Kind vom Unterricht abzumelden, wenn dieses nicht am regulären Unterricht teilnehmen kann.
Dies machen die Eltern über das Kommunikations-App Pupil (siehe Anleitung).

Jokerhalbtage
Pro Schuljahr hat jede Schülerin und jeder Schüler vier Schulhalbtage zur freien Verfügung. Diese werden als entschuldigte Absenz im Zeugnis eingetragen. Eine Übertragung auf ein nachfolgendes Schuljahr kann nicht gestattet werden. Die Jokerhalbtage können als ganzen Tag bezogen und müssen nicht begründet werden.

Die Eltern informieren die Klassenlehrperson spätestens einen Tag zuvor über das Pupil-App. Der Lehrperson bleibt es vorbehalten, bei ungenügendem Sozial- und Arbeitsverhalten das Gesuch abzulehnen.

Jokerhalbtage können nicht in der ersten und letzten Schulwoche des Schuljahres, sowie während Schullagern bezogen werden.

Es besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht. Die Schülerinnen und Schüler sind für das Nachholen des Schulstoffes selber verantwortlich. Die Lehrpersonen sind berechtigt, Prüfungen nachholen zu lassen.

Beurteilung und Übertritt

Ab dem Schuljahr 2024/2025 wurde im ganzen Kanton Schwyz das neue Beurteilungsreglement umgesetzt. Es bildet die Grundlage für eine ganzheitliche Beurteilung.

Gesundheitsdienst für unsere Schulen

Der Schulgesundheitsdienst (SGD) überwacht den Gesundheitszustand der Schulkinder während der obligatorischen Schulpflicht durch periodische Untersuchungen. Die Schulärzteschaft führt mit Unterstützung des Schulgesundheitsdienstes schulärztliche Untersuchungen und Impfungen durch. Zusätzlich bietet sie Schulbehörden und Lehrpersonen Beratungsdienste zu gesundheitlichen Fragen an.

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit unterstützt unsere Schülerinnen und Schüler bei persönlichen, schulischen und sozialen Anliegen. Sie bietet vertrauliche Beratung, hilft bei Konflikten und begleitet in schwierigen Situationen. Außerdem arbeitet sie eng mit Lehrkräften, Eltern und externen Beratungsstellen zusammen, um ein positives und respektvolles Schulklima zu fördern. Das Angebot ist freiwillig, kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.

Petra Herger
Schulsozialarbeiterin

Logopädie

Die Logopädie unterstützt Kinder mit Schwierigkeiten in der Sprache, im Sprechen, im Lesen und im Schreiben. In Einzel- oder Kleingruppenförderung werden gezielt sprachliche Fähigkeiten gestärkt, um die Kommunikation und den schulischen Alltag zu erleichtern.
Die Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Eltern ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Die Förderung erfolgt individuell, in einem geschützten Rahmen und wird vom Kanton Schwyz finanziert.

Integrative Förderung

Die integrative Förderung unterstützt Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Förderbedarfen. Ziel ist es, Stärken zu erkennen, Schwierigkeiten abzubauen und die Teilhabe am Unterricht zu sichern. Die Förderung erfolgt individuell, in kleinen Gruppen oder im Klassenverband und in enger Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Eltern.

Hannes Betschart
Schulischer Heilpädagoge

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